Information zur Lernmittelfreiheit

Hier finden Sie Informationen zu Ausnahmen von der Pflicht, Atlanten und Formelsammlungen selbst zu beschaffen.

Lernmittelfreiheit nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz

Im Auftrag des Landkreises Erding informiere ich Sie über Folgendes:

Im Gegensatz zu den lernmittelfreien Schulbüchern müssen die Atlanten für den Geographieunterricht und die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht sowie die sogenannten „übrigen Lernmittel“ (z.B. Arbeitshefte, Lektüren, Schreibgeräte, Taschenrechner) von den Unterhaltspflichtigen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich selbst angeschafft werden.

Von der Pflicht, die Atlanten für den Geographieunterricht und die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht selbst zu beschaffen, können nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz folgende Gruppen auf Antrag befreit werden:

  1. Unterhaltspflichtige, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten, ab dem dritten Kind und
  2. Unterhaltspflichtige und volljährige Schülerinnen und Schüler, die
    • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem SGB II,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.

Der entsprechende Antrag kann online abgerufen oder im Sekretariat abgeholt werden. Bitte reichen Sie ggf. den Antrag mit dem erforderlichen Nachweis (Kopie) bei der Schule ein. Wir leiten sie zur Genehmigung an das Landratsamt weiter. Bei Vorliegen der Zustimmung des Landratsamtes werden die bezeichneten Lehrwerke von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt.

Markus Höß, OStD