Gestaltung des Sportunterrichts in der Oberstufe
Für alle Schüler*innen gilt:
- Alle Schüler*innen müssen, sofern kein Attest vorliegt, das Sportuntauglichkeit feststellt, 4 Semester Sport belegen, von denen max. 3 Semester als Note eingebracht werden können.
- Die Schüler*innen am Gymnasium Dorfen wählen aus den Handlungsfeldern:
A: Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik
B: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball
C: Badminton, gesundheitsorientierte Fitness
pro Semester eine Sportart aus, sofern diese angeboten werden kann. - Dabei kann während der 4 Semester ein Handlungsfeld nicht öfter als zweimal gewählt werden. Koedukation in den einzelnen Sportarten ist dabei die Regel.
Für Schüler*innen, die Sport als Abiturprüfungsfach wählen, gilt:
- Sie wählen für die 4 Halbjahre nur jeweils eine Sportart aus Gruppe A, B, oder C für jeweils 2 Semester aus.
- Sie belegen zusätzlich über 4 Semester zweistündig das Fach "Sporttheorie".
- Für die Notenbildung zählen Prasis und Theorie 1:1. Das bedeutet, dass auch nicht so sportliche Schüler*innen gute Leistungen erzielen können.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Abiturfach Sport ist nur die Sportnote 3 in Klasse 10.
- Die Abiturprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Praktische Prüfungen in den zwei gewählten Sportarten.
- Mündliche oder schriftliche Prüfung in der Sporttheorie.
- Die Gewichtung von Sporttheorie und Sportpraxis ist wie in jedem Semester 1:1.
- Kann aus Verletzungsgründen kein Abitur in Sport gemacht werden, wählen betroffene Schüler*innen ein anderes Abiturfach. Sie müssen als nicht das Jahr wiederholen.