Informationen der Fachschaft zum Sportunterricht
Liebe Eltern,
Kinder brauchen Bewegung. Der Sportunterricht bietet Ihrem Kind vielfältige Gelegenheiten sich zu bewegen, Spaß zu haben und gleichzeitig Muskeln und Kreislauf zu stärken. Sport kann aber nur dann ein wirklich positives Erlebnis sein, wenn Unfälle und Verletzungen vermieden werden. Selbstverständlich achten die Sportlehrkräfte auf die Sicherheit Ihrer Kinder, aber auch Sie als Eltern können durch die richtige Sportausrüstung Ihren Beitrag leisten. Zu einem guten Gelingen trägt aber auch bei, wenn Sie wichtige organisatorische Vorgaben beachten.
Wir Sportlehrerinnen und Sportlehrer haben daher einige wichtige Punkte zusammengetragen, die Sie bitte im Zusammenhang mit dem Sportunterricht beachten.
1. Sportkleidung
- Sporthose, T-Shirt, extra Socken
- da bei entsprechendem Wetter auch außerhalb der Sommermonate Unterricht im Freien stattfinden kann, empfiehlt sich ein zusätzliches langärmliges Shirt
- Sportschuhe
in der Turnhalle dürfen nur Schuhe mit hellen oder abriebfesten Sohlen getragen werden. Joggingschuhe sind wegen ihrer Sohlenkonstruktion für die Halle ungeeignet, genauso wie „Turnschlappen“ (nur für Turnen und Gymnastik) oder Leinenschuhe.
Werden Hallenturnschuhe auch im Freien getragen, müssen sie hinterher sorgfältig gereinigt werden. Dreckige Schuhe hinterlassen Schmutz und stellen somit ein Unfallrisiko dar (Rutschgefahr!). - Kleines Handtuch und Seife
Bitte kontrollieren Sie anhand des Stundenplans, wann Ihr Kind Sport hat, damit es an diesen Tagen auch sein Sportzeug mitnimmt!
2. Schmuck
Im Sportunterricht dürfen gemäß amtlicher Bestimmungen kein Schmuck und keine Armbanduhren getragen werden, da sie einen selbst oder Mitschüler verletzen können.
Ohrringe oder Piercings müssen durch Pflaster oder Tape (Klebeband) abgedeckt weden, wenn sie nicht entfernt werden können. Auch Freundschaftsbänder sind mit Tape abzukleben.
Lange Haare werden zusammengebunden.
Wenn Ihr Kind eine Brille trägt, muss auch diese sporttauglich sein.
3. Nicht-Teilnahme am Sportunterricht
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie Ihrem Kind bitte eine entsprechende Entschuldigung mit (bitte Name und Klasse des Kindes, Geltungstag der Entschuldigung angeben). Eine länger dauernde Erkrankung oder Verletzung zeigen Sie durch ein ärztliches Attest an.
Grundsätzlich ist Ihr Kind aber dennoch im Sportunterricht anwesend, da es auch durch Zuschauen lernen und sich in der Klassengemeinschaft nützlich machen kann (z.B. Schiedsrichtertätigkeit). Bei ärztlich bestätigter Sportunfähigkeit, die länger als 4 Wochen dauert, kann Ihr Kind
- nach Absprache mit dem Sportlehrer
- in Randstunden (1./2. und 5./6. Std)
mit Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht freigestellt werden.
Seien Sie im Interesse Ihres Kindes nicht zu großzügig mit Entschuldigungen, da in diesem Alter Bewegung dringend notwendig ist. Auch die monatliche Regelblutung bei Mädchen ist vom medizinischen Standpunkt aus kein Grund, nicht am Sportunterricht teilzunehmen.
Für Schüler*innen der Oberstufe besteht generelle Anwesenheitspflicht!
4. Sonstige Hinweise
Es ist für uns sehr wichtig zu wissen, ob Ihr Kind Allergien, Asthma, Herz-Kreislaufschwäche, Diabetes oder andere sportrelevante Erkrankungen hat. Geben Sie bitte Ihrem Kind gleich zu Beginn eines Schuljahres bzw. sofort nach Bekanntwerden eine entsprechende Information mit oder rufen Sie die Sportlehrkraft Ihres Kindes an.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einem Sportunfall kommen, bei dem ein Arzt in Anspruch genommen wird:
- Schüler*innen sind bei allen Schulveranstaltungen und im Unterricht gesetzlich unfallversichert.
- Wenn ein Unfall passiert ist und Sie beim Arzt waren, sagen Sie oder Ihr Kind bitte in der Schule Bescheid, damit eine Unfallanzeige aufgenommen werden kann.
- Teilen Sie auch dem Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Wir wollen im Sportunterricht versuchen, neben technischen und taktischen Fertigkeiten auch Freude am Spiel und an der Bewegung, sowie Teamgeist und soziales Bewusstsein zu vermitteln. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule hilft dabei, dass wir unseren Erziehungsauftrag erfüllen können.
Die Sportlehrer*innen