Grundsätze der Vertretungspraxis
am Gymnasium Dorfen
Grundsätzlich ist natürlich unser Ziel, dass so wenig Stunden wie möglich vollständig entfallen.
Für die Vertretungszeiten gilt:
In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 wird von der 1. bis 6. Stunde eine Vertretungslehrkraft eingeteilt; in den Jahrgangsstufen 8 und 9 von der 1. bis einschließlich 5. Stunde. Ab der Jgst. 10 wird in der Regel keine Lehrkraft eingeteilt, da mit dem Ziel der Studierfähigkeit die Schüler/-innen zu eigenständigem Arbeiten erzogen werden sollen. Dazu werden (bei absehbaren Absenzen einer Lehrkraft) Arbeitsmaterial und Arbeitsaufträge für die Schüler/-innen bereitgestellt. Für die Jgst. 10 wird dennoch nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Unterrichtspensums an dem jeweiligen Tag eine Lehrkraft, die in der betroffenen Klasse ein anderes Fach unterrichtet, als Vertretung eingesetzt.
Nachmittagsunterricht entfällt in der Regel (außer bei Klassenteilung, z.B. PÜ/CÜ oder Intensivierungsstunden – in diesem Fall wird der jeweilige Klassenteil dem anderen zugeordnet, so dass eine Lehrkraft in dieser Stunde die ganze Klasse zu unterrichten hat). Auch Stundenvorziehungen werden durchgeführt, falls dies zeitlich möglich ist und pädagogisch sinnvoll erscheint. Generell bleibt unser Ziel, dass insgesamt möglichst wenige Stunden komplett entfallen, so dass es keinen Automatismus für Vorziehungen gibt.
Ist eine Absenz bereits vorher absehbar (z.B. wegen Exkursionen oder Studienfahrten), so sind alle Lehrkräfte durch die Schulleitung angehalten, Arbeitsaufträge und ggf. Materialien vorzubereiten, so dass die Klasse von denvertretenden Kolleg/-innen nur betreut werden muss.
Als vertretende Lehrkraft wird nach Möglichkeit ausgewählt, wer ohnehin Fachlehrer in der Klasse ist und dadurch eine zusätzliche Stunde gewinnt oder wer das jeweilige Fach unterrichtet, das ausfallen würde. Dies muss abgewogen werden gegen die Arbeitsbelastung der Kolleg/-innen und die Rahmenbedingungen des Stundenplans.
Für die 1. bis 6. Stunde sind jeweils mehrere Bereitschaftslehrkräfte eingeteilt; diese werden allerdings in der Regel nur für nicht absehbare Vertretungsfälle (Krankmeldungen am selben Tag o.Ä.) eingesetzt.
Alle Lehrkräfte sind durch die Schulleitung angehalten, auch in „fremden“ Klassen Vertretungen keineswegs nur als Aufsichtsführung anzusehen, sondern die Stunde pädagogisch sinnvoll zu nutzen (eine Mathematik-Lehrkraft kann z.B. Übungsaufgaben mit den Schüler/-innen rechnen, in Fremdsprachen können Vokabeln und Grammatik wiederholt werden oder in Geschichte/Biologie/… Grundwissen z.B. in einem kleinen Quiz o.ä. gesichert werden).
Die Schule verfügt über ein gut entwickeltes hausinternes Informationssystem mit Terminals an verschiedenen Punkten des Schulhauses. Der Vertretungsplan wird dabei minutenaktuell auf allen Bildschirmen angezeigt. Die Schüler/-innen und die Lehrkräfte informieren sich regelmäßig mehrmals pro Tag über eventuelle Vertretungen/Verschiebungen/ Sonderveranstaltungen usw.
Schüler/-innen, die durch Stundenausfälle etwas Zeit zur Verfügung haben, können diese beispielsweise für die Erledigung von Hausaufgaben nützen – dafür stehen diverse Räumlichkeiten offen; außerdem gibt es die Mittagsverpflegung in der Mensa sowie begleitende pädagogische Angebote am Nachmittag. Für Schüler/-innen der Oberstufe besteht auch die Möglichkeit, einen Berechtigungsausweis für den Computerraum 024 zu erhalten, um dort Referate vorzubereiten oder Internetrecherche zu betreiben.
Aufgrund der besonderen Situation am Gymnasium (verglichen z.B. mit unserer benachbarten Mittelschule) kommt es durch Schüleraustausch, Studienfahrten, Exkursionen, außerplanmäßige Schulveranstaltungen etc. immer wieder zu erhöhtem Vertretungsbedarf, der sich aus organisatorischen Gründen auf gewisse Zeiträume konzentriert. So werden z.B. die Studienfahrten von jeweils zwei Lehrkräften pro Gruppe betreut, so dass in einer Woche dann entsprechend viele Kolleginnen und Kollegen vorübergehend ersetzt werden müssen. Für die zugehörigen Vertretungen werden dann in dieser Woche bevorzugt Lehrkräfte eingesetzt, deren reguläre Stunden aufgrund der Absenz der Schüler/-innen der Q11 entfallen. Der sich in diesen Fällen ergebende, naturgemäß längere Vertretungsplan mit relativ vielen „fremden“ Lehrern in den zu vertretenden Stunden ist aber unvermeidlich, wenn eine zumutbare Belastung der Kolleginnen und Kollegen nicht überschritten werden soll.