Erkrankung und Befreiung vom Unterricht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Absenzenregelung am Gymnasium Dorfen sowie Formulare und Links für den Krankheitsfall oder die Beurlaubung Ihres Kindes.

Erkrankung

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler, dann ist die Schule unverzüglich zu verständigen:

  • telefonisch über das Sektretariat der Schule unter 08081 9572-0 oder
  • elektronisch per Elternportal

Die schriftliche Krankheitsbestätigung ist innerhalb von 2 Tagen nachzureichen. Im Falle der Krankmeldung über das Elternportal wird ein PDF-Dokument mit allen von Ihnen eingegebenen Daten erzeugt, das Sie zu diesem Zweck ausdrucken und unterschreiben können. Erfolgt die Krankmeldung telefonisch, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Dauert die Krankheit länger als 10 Schultage, ist ein ärztliches Attest erforderlich, das bereits während der Krankheit ausgestellt und vorgelegt worden sein muss. Die Schule kann in besonderen Fällen ein schulärztliches Attest verlangen.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler in der Schule erkrankt, wird er/sie nach Möglichkeit zunächst im Sekretariat betreut. Erziehungsberechtigte werden durch den gelben Laufzettel darüber informiert.

  • Die Entlassung aus dem Unterricht für die 5.-10. Klassen erfolgt schriftlich durch die Schulleitung, für Q11 und Q12 durch die Oberstufenkoordinatoren.
  • Tritt eine Erkrankung in Freistunden oder in der Mittagszeit zuhause auf, so dass der nachfolgende Unterricht nicht besucht werden kann, so muss die Schule unverzüglich verständigt werden.

Beurlaubung

In begründeten Fällen kann das Direktorat eine Schülerin oder einen Schüler vom Unterricht beurlauben. Der Beurlaubungsantrag muss spätestens drei Tage vor dem Beurlaubungstermin (Ausnahme: kurzfristige Arzttermine) im Elternportal gestellt und vom Direktorat im Elternportal genehmigt werden. Der genehmigte Beurlaubungsantrag muss ausgedruckt, von den Eltern unterschrieben und vom Kind im Sekretariat abgegeben werden. 

Beurlaubungsanträge können nur noch über das Elternportal gestellt werden.

In Ausnahmefällen (z.B. bei technischen Problemen mit dem Elternportal oder der Internetverbindung) ist ein Beurlaubungsformular auch im Sekretariat, bei Herrn Lanzinger oder Herrn Hoene erhältlich.

Wichtige Hinweise

  • Auch volljährige Schüler/-innen dürfen den Unterricht nur nach schriftlicher Unterrichtsbefreiung durch die Schulleitung verlassen.
  • Im Interesse eines geordneten Unterrichtsbetriebs und der Wahrnehmung gegenseitiger Verantwortung bitten wir um konsequente Beachtung der Bestimmungen.

Formulare und Links