Gestaltung des Sportunterrichts in der Oberstufe

Für alle Schüler*innen gilt:

  • Alle Schüler*innen müssen, sofern kein Attest vorliegt, das Sportuntauglichkeit feststellt, 4 Semester Sport belegen, von denen max. 3 Semester als Note eingebracht werden können.
  • Die Schüler*innen am Gymnasium Dorfen wählen aus den Handlungsfeldern:
    A: Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik
    B: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball
    C: Badminton, gesundheitsorientierte Fitness

    pro Semester eine Sportart aus, sofern diese angeboten werden kann.
  • Dabei kann während der 4 Semester ein Handlungsfeld nicht öfter als zweimal gewählt werden. Koedukation in den einzelnen Sportarten ist dabei die Regel.

Für Schüler*innen, die Sport als Abiturprüfungsfach wählen, gilt:

  • Sie wählen für die 4 Halbjahre nur jeweils eine Sportart aus Gruppe A, B, oder C für jeweils 2 Semester aus.
  • Sie belegen zusätzlich über 4 Semester zweistündig das Fach "Sporttheorie".
  • Für die Notenbildung zählen Prasis und Theorie 1:1. Das bedeutet, dass auch nicht so sportliche Schüler*innen gute Leistungen erzielen können.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Abiturfach Sport ist nur die Sportnote 3 in Klasse 10.
  • Die Abiturprüfung besteht aus zwei Teilen:
    • Praktische Prüfungen in den zwei gewählten Sportarten.
    • Mündliche oder schriftliche Prüfung in der Sporttheorie.
  • Die Gewichtung von Sporttheorie und Sportpraxis ist wie in jedem Semester 1:1.
  • Kann aus Verletzungsgründen kein Abitur in Sport gemacht werden, wählen betroffene Schüler*innen ein anderes Abiturfach. Sie müssen als nicht das Jahr wiederholen.