Niveaustufen des Latinums

Nach den geltenden Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung wird eine Qualifizierung des Latinums in drei Niveaustufen vorgenommen:

  1. das Latinum (L),
  2. das Kleine Latinum bzw. gesicherte Lateinkenntnisse (KL) und
  3. Lateinkenntnisse (Lk).

1. Das Latinum

Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen also Texte von Cicero.

Dieses Niveau wird im Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt.

2. Das kleine Latinum

Die Zuerkennung gesicherter Lateinkenntnisse bzw. des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“ (entsprechende antike mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z.B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).

Dieses Niveau wird im Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“ bestätigt.

3. Lateinkenntnisse

Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.

Dieses Niveau wird im Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

Nachweis einer der drei Qualifikationsstufen als Studienvoraussetzung

In der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) werden für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Lateinkenntnisse“ als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert.

Das Latinum ist nach wie vor in zahlreichen Fächern Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung, wobei bei den Universitäten keine einheitliche Regelung erfolgt ist und die Regelungen an den einzelnen Hochschulen häufigen Änderungen unterworfen sind. Auf den Internetseiten der jeweiligen Fächer an den Universitäten sind die entsprechenden Studienvoraussetzungen angegeben.