Verhinderung und Befreiung vom Unterricht

Hier können Sie die Formulare bezüglich Verhinderung und Befreiung vom Unterricht als Dokument im PDF-Format abrufen und ggf. ausdrucken:

Beurlaubungsantrag

Für Jgst. 5-11: In begründeten Fällen kann das Direktorat eine Schülerin/einen Schüler vom Unterricht beurlauben. Dazu muss dieser Antrag mindestens 3 Tage vor der Beurlaubung der Schule vorliegen und vom Direktorat genehmigt werden.

Krankheitsbestätigung

Für Jgst. 5-11: Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler, dann ist die Schule unverzüglich durch eine Krankheitsbestätigung schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Krankheitsbestätigung innerhalb von 2 Tagen nachzureichen.

 
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